AEO-Monitoring nach aktueller Rechtslage und Vorbereitung auf Trust & Check
Der AEO-Status endet nicht mit der Bewilligung. Unternehmen müssen die Voraussetzungen dauerhaft erfüllen, Änderungen erkennen, intern bewerten, nachvollziehbar dokumentieren und bei Relevanz unverzüglich der Zollbehörde mitteilen.
Dieses E-Learning zeigt, wie ein belastbares AEO-Monitoring im Unternehmen organisiert wird. Es trennt die derzeit geltende Rechtslage von den neuen AEO-Regeln und den zusätzlichen Anforderungen an Trust & Check. Dabei berücksichtigt der Kurs die Verordnung (EU) 2026/2108 sowie die zeitliche Staffelung nach Artikel 287.
Was Sie nach dem Kurs können
- AEO-Monitoring strukturieren: Kriterien, Zuständigkeiten, interne Kontrollen und Nachweise in einem nachvollziehbaren Prozess zusammenführen.
- Änderungen richtig behandeln: AEO-relevante Veränderungen erkennen, bewerten, dokumentieren und erforderliche Zollmitteilungen unverzüglich veranlassen.
- Prüfungen einordnen: Laufendes Monitoring, vertiefte Vor-Ort-Überprüfung und Neubewertung unterscheiden.
- Statusfolgen verstehen: Aussetzung, Widerruf und Rücknahme sachlich voneinander abgrenzen.
- Trust & Check vorbereiten: Den neuen Status vom AEO unterscheiden und zusätzliche Daten-, System- und Kontrollanforderungen einordnen.
Für wen ist das E-Learning geeignet?
- AEO-Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte in Zoll und Compliance
- Mitarbeitende aus IT, Finanzen, Logistik und interner Kontrolle mit AEO-Bezug
- Unternehmen, die ihr AEO-Monitoring überprüfen oder sich auf Trust & Check vorbereiten möchten
Grundkenntnisse zum AEO-Status sind hilfreich.
Rahmendaten
- Dauer: ca. 45 Minuten
- Zugriff: 365 Tage
- Format: E-Learning (webbasiert) mit Text-, Übungs- und Quizanteilen
- Lernkontrollen: eine Lernkontrolle je Fachkapitel und acht Fragen im Abschlusstest
- Teilnehmerbescheinigung: inklusive nach bestandenem Abschlusstest
Ihr Expertenteam
EUWISA-Expertenteam. Die Inhalte basieren auf der geltenden und bereits veröffentlichten neuen unionsrechtlichen Grundlage und werden fachlich geprüft sowie praxisnah aufbereitet.
Rechtsstand
Stand: September 2026. Die Verordnung (EU) 2026/2108 wurde am 19. September 2026 veröffentlicht und ist am 20. September 2026 in Kraft getreten. Sie gilt grundsätzlich ab 21. September 2027; abweichende und spätere Termine nach Artikel 287 werden im Kurs gesondert dargestellt. Das E-Learning ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung.