Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen gemäß DVO (EU) 2015/1998

Diese Schulungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der Luftsicherheit gemäß DVO (EU) 2015/1998 und richten sich an Unternehmen und Mitarbeitende mit sicherheitsrelevanten Aufgaben im Luftfrachtbereich.

Alle Trainings sind entsprechend der jeweiligen Ziffern aufgebaut und vermitteln die notwendigen Kenntnisse, um sicherheitsrelevante Aufgaben regelkonform durchzuführen.


Welche Schulung ist erforderlich?

Die Auswahl der richtigen Schulung richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Ziffern der DVO (EU) 2015/1998.

  • 11.2.3.9: Personal mit Sicherheitsaufgaben
  • 11.2.8: IT- und Cyber-Sicherheitsbewusstsein
  • 11.2.5: Luftsicherheitsbeauftragte
  • 11.4.3 i.V.m. Ziff. 11.2.5: Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Wichtige Hinweise

  • Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und regelmäßig zu wiederholen
  • Inhalte und Durchführung entsprechen den aktuellen behördlichen Vorgaben
  • Teilnahmebescheinigungen werden entsprechend der Anforderungen ausgestellt

Die Trainings unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen sicher und nachvollziehbar umzusetzen.